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   LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20   

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https://dejure.org/2022,45944
LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20 (https://dejure.org/2022,45944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.05.2022 - L 4 KA 10/20 (https://dejure.org/2022,45944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - L 4 KA 10/20 (https://dejure.org/2022,45944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Ermittlung des Fallwertes für die Berechnung des Regelleistungsvolumens - hier für einen Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie; Anforderungen an die Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Diese auf den Vorgaben des Bewertungsausschusses beruhende Regelung sei nicht zu beanstanden (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 73/17 B - juris Rn. 9 ff.; BSG, Beschluss vom 21. März 2018 - B 6 KA 74/17 B - juris Rn. 9 ff.; BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2, juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2016 - L 5 KA 1918/14 - juris Rn. 58 ff.; Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - L 4 KA 31/13 - Urteilsumdruck S. 13; Senatsurteil, Beschluss vom 17. November 2011 - L 4 KA 74/10 - juris Rn. 27; Sächsisches LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 8 KA 49/11 - juris Rn. 21).

    Dies ist auch ein Unterschied zur Bedeutung des sog. einjährigen Moratoriums bei der Würdigung der Situation von Aufbaupraxen; Ziel der dortigen Regelung ist es, dem Vertragsarzt die Chance zu eröffnen, durch Qualität und Attraktivität seiner Behandlung oder auch durch eine bessere Organisation seiner Praxis neue Patienten für sich zu gewinnen und so in legitimer Weise seine Position im Wettbewerb mit den Berufskollegen zu verbessern wobei die sog. Moratoriumsregelung die Wirkungen der Regelung in der Weise über den Umstand begrenzt, dass eine Praxis grundsätzlich eine Zeit lang an ihrem Praxis- und Honorierungsumfang festgehalten werden darf (BSG, Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R -, juris Rn. 17 und 43).

    Die von der Beklagten aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R -, juris Rn. 39 und 43 zitierten Erwägungen stehen daher der Senatsauffassung nicht entgegen.

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 69/14

    Vertragsärztliches Honorar

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Die Rechtskraft des Urteils des Hessischen LSG vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - umfasse nicht die einzelnen Teile der Begründung.

    Angesichts dieser Sachlage gebe es keine nachvollziehbaren Gründe, das RLV nicht sofort, sondern erst mit einjähriger Verzögerung anzupassen, indem die Werte statt dem aktuellen dem jeweiligen Aufsatzquartal entnommen würden (Hinweis auf Senatsurteil vom 20. Februar 2019 - L 4 KA 31/15 - Umdruck S. 14 f.; Senatsurteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 -, juris Rn. 85).

    Der Senat bestätigte in der vorgenannten Entscheidung seine Ausführungen im Urteil vom 30. November 2016 - L 4 KA 69/14 - juris Rn. 84 ff.:.

  • LSG Hessen, 21.12.2009 - L 4 KA 77/09

    Anspruch auf Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zur Höhe des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssten solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar seien (Hinweis auf Beschluss des Senates vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rn. 47; siehe auch SG Marburg, Urteil vom 8. Mai 2013 - S 12 KA 464/11 - juris Rn. 37).

    Wie an dem Beispiel Krankheit ersichtlich, müssen solche Gründe jedoch nicht so außergewöhnlich sein, dass sie praktisch nie vorkommen oder völlig unvorhersehbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER - juris Rn. 47).

  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 888/11

    Vergütung von Leistungen für die Versorgung chronisch niereninsuffizienter

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Zudem habe das SG Marburg (Urteil vom 2. April 2014 - S 12 KA 888/11 u. S 12 KA 889/11 -) ausgeführt, soweit im Rahmen des Honorarverteilungsmaßstabs im streitbefangenen Quartal für die sog. freien Leistungen eine allgemeine Quotierung wie in den Vorläuferquartalen stattgefunden habe, könne diese Quote entsprechend auf das neu festzusetzende Regelleistungsvolumen im Rahmen einer allgemeinen Gleichbehandlung ebf.

    angewandt werden (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 2. April 2014 - S 12 KA 888/11 - juris Rn. 57).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Während vor der Auflösung der BAG jeder Gesellschafter Honorarforderungen der BAG wahlweise alleine oder zusammen mit den anderen Gesellschaftern gelten machen kann, (BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R - juris Rn. 16; Urteil vom 15. Juni 2016 - B 6 KA 18/15 R - juris Rn. 16), ordnet § 730 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die (abdingbare) Gesamtvertretungsbefugnis für den Zeitraum zwischen auflösendem Ereignis und Erlöschen der BAG an (weiter offenbar BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 6 KA 18/15 R - juris Rn. 16 ohne Begründung).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Es sei ein Sicherstellungsbedarf, worauf die Ausnahmeregelung und Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - abstelle, gegeben.
  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bemessung des Regelleistungsvolumens (RLV) -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist zudem anerkannt, dass dann, wenn die kassenärztliche Vereinigung das Regelleistungsvolumen nicht, wie gesetzlich vorgesehen, vor Beginn eines Quartals zuweisen könne, sie das Regelleistungsvolumen vorläufig zuweisen könne (vgl. BSG, Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 7/17 R -, SozR 4-2500 § 87b Nr. 12).
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 14/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Die Erwägung der Beklagten, dass durch die Praxisbesonderheit die aus der Überschreitung des RLV folgende Abstaffelung nicht vollständig ausgeglichen werden solle und auch nicht vollständig ausgeglichen werden müsse, greift gegen diese wortlautorientierte Auslegung, die für untergesetzliche Vergütungsvorschriften geboten ist (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 25. November 2020 - B 6 KA 14/19 R -, juris), nicht durch.
  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 18/15 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Zuordnung von Arztgruppen mit

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Während vor der Auflösung der BAG jeder Gesellschafter Honorarforderungen der BAG wahlweise alleine oder zusammen mit den anderen Gesellschaftern gelten machen kann, (BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 37/08 R - juris Rn. 16; Urteil vom 15. Juni 2016 - B 6 KA 18/15 R - juris Rn. 16), ordnet § 730 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die (abdingbare) Gesamtvertretungsbefugnis für den Zeitraum zwischen auflösendem Ereignis und Erlöschen der BAG an (weiter offenbar BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 6 KA 18/15 R - juris Rn. 16 ohne Begründung).
  • SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 25.05.2022 - L 4 KA 10/20
    Es sei grundsätzlich zulässig, dass übergroße Praxen entsprechend den Vorgaben eines HVM nur noch abgestaffelt vergütet würden (Hinweis auf vgl. SG Marburg, Urteil vom 8. September 2010 - S 12 KA 172/10 - juris Rn. 52; SG Marburg, Urteil vom 8. Oktober 2008 - S 12 KA 84/08 - juris Rn. 56).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1744/15

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarverteilungsvertrag - unquotierte

  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 172/10

    Kassenärztliche Vereinigung - MKG-Chirurg - Honorarverteilung - abgestaffelte

  • SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 464/11

    Vertragsärztliche Vergütung - Fallzahlen für das Regelleistungsvolumen -

  • SG Hamburg, 12.08.2015 - S 27 KA 249/12
  • LSG Hessen, 17.11.2011 - L 4 KA 74/10

    Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars unter Berücksichtigung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 1918/14

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Honorarverteilungsmaßstab 2008 -

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 74/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 6 KA 71/17 B - v. 21.03.2018

  • LSG Sachsen, 19.03.2014 - L 8 KA 49/11

    Festlegung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina (RLV) zur

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 73/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 6 KA 71/17 B - v. 21.03.2018

  • SG Marburg, 31.05.2023 - S 18 KA 133/22

    Vertragsarztrecht

    Die Kammer schließt sich dabei der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) an, wonach aufgrund der Tatsache, dass die Sonderregelung wegen der aktuellen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gewährt wird, grundsätzlich auf das aktuelle Quartal abzustellen ist (vgl. HLSG, Urteil vom 30.11.2016, L 4 KA 69/14, Rn. 85 Juris; ebenso: HLSG, Urteil vom 20.02.2019, L 4 KA 31/15 und HLSG, Urteil vom 25.05.2022, L 4 KA 10/20 - beide nicht veröffentlicht).

    Wie das HLSG ebenfalls bereits wiederholt klargestellt hat, ist es für die Beklagte verwaltungstechnisch möglich und zumutbar, zur Berechnung das aktuelle Quartal heranzuziehen, während das Abstellen auf das jeweilige Aufsatzquartal zu einer einjährigen Anpassungsverzögerung führen würde, für die keine nachvollziehbaren Gründe bestehen (HLSG, L 4 KA 69/14, Rn. 85 Juris; bestätigt durch HLSG, L 4 KA 10/20).

    Im Hinblick auf die Auszahlungsquote wird die Beklagte ferner zu berücksichtigen haben, dass für den Fall, dass der arztindividuelle RLV-Fallwert als Höchstwert und Deckelung greift, dieser nicht mehr zusätzlich der Quotierung anhand der Auszahlungsquote unterliegt (vgl. HLSG, Urteil vom 25.05.2022, L 4 KA 10/20, Seite 27).

    Auch insoweit schließt sich die Kammer der HLSG-Rechtsprechung an, wonach sich aus dem Wortlaut des Vorstandsbeschlusses der Beklagten keine weitere Quotierung ableiten lässt (vgl. HLSG, Urteil vom 25.05.2022, L 4 KA 10/20, Seite 27 f.).

  • SG Marburg, 08.04.2020 - S 12 KA 823/16
    Der Senat hat die Verfahren L 4 KA 10/20, L 4 KA 11/20 und L 4 KA 12/20 durch Beschluss vom 25. Mai 2022 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Gerichtsakten (L 4 KA 10-12/20) und die Verwaltungsvorgänge (1 Ordner) verwiesen.

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